Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ÖPNV Akademie GmbH

Der leichteren Lesbarkeit halber wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf geschlechtsspezifische Unterscheidungen verzichtet. Wenn von Dozenten, Referenten oder Mitarbeitern etc. die Rede ist, sind Frauen, Männer und Diverse gleichermaßen gemeint.

§ 1 Geltungsbereich


  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung aller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen – on- wie offline, wie z. B. Bildungsmaßnahmen, offene Seminare, Lehrgänge, Workshops, Kongresse, Webseminare, Digitalkonferenzen sowie aller damit zusammenhängenden Leistungen der ÖPNV Akademie GmbH usw. – nachfolgend allgemein „Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen oder Veranstaltungen“ genannt.

  2. Die Bestimmungen und Regeln mit Referenten und Dozenten werden in einer gesonderten Vereinbarung (Rahmenvereinbarung) geregelt und unterliegen nicht diesen AGBs.

  3. Für geförderte Maßnahmen gelten besondere Bestimmungen, die in der Regel von diesen AGBs abweichen und sich evtl. nach den Vorschriften des jeweiligen Sozialgesetzbuches richten.


§ 2 Begriffsbestimmungen


  1. Privatkunden sind alle natürlichen Personen, die als Vertragspartner selbst an einer Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, die weder zu gewerblichen Zwecken erfolgt noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.

  2. Firmenkunden sind juristische Personen des privaten bzw. des öffentlichen Rechts sowie sonstige Unternehmen, die als Vertragspartner zu Gunsten einzelner oder mehrerer Mitarbeiter und/oder Organmitglieder, die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vereinbaren.

  3. Offene Schulungen sind Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen mit einem bestimmten Inhalt, die von verschiedenen Kunden gebucht und gleichzeitig absolviert werden können, sowohl im realen als auch im virtuellen Raum.

  4. Firmen- bzw. Inhouse-Veranstaltungen bzw. -Dienstleistungen sind Aus- und/oder Weiterbildungen, bzw. Fachveranstaltungen, die individuell für einen Firmenkunden gestaltet und ausschließlich von dessen Mitarbeitern bzw. Organmitgliedern besucht werden, sowohl im realen als auch im virtuellen Raum.

  5. Fachtagungen und Kongresse sind Veranstaltungen mit einem bestimmten Inhalt, die von verschiedenen Kunden gebucht und gleichzeitig absolviert werden können, sowohl im realen als auch im virtuellen Raum.


§ 3 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss


  1. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss schriftlich oder online in Textform erfolgen und in gleicher Weise bestätigt werden. Sie wird erst mit der wirksamen Bestätigung durch die ÖPNV Akademie GmbH verbindlich.

  2. Die Online-Buchung erfolgt durch Anklicken des Buttons „Anmeldung senden“ im Buchungsformular. Der Vertragsabschluss zwischen der ÖPNV Akademie GmbH und dem Buchenden kommt durch das Klicken dieses Buttons zustande. Nach Eingang Ihrer Buchung erhält der Kunde von der ÖPNV Akademie GmbH eine schriftliche Buchungsbestätigung bzw. eine Buchungsbestätigung in Textform.

  3. Die Teilnehmerzahl ist aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmer besteht nicht.

  4. Anmeldeschluss ist ca. vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin.


§ 4 Zahlungsbedingungen


  1. Im Veranstaltungspreis sind alle Leistungen wie im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschrieben eingeschlossen.

  2. Die vereinbarte Teilnehmergebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig bzw. muss spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der ÖPNV Akademie GmbH in voller Höhe eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem nachfolgenden Konto maßgeblich.

  3. Andere Zahlungsbedingungen, z. B. Ratenzahlungen sind mit schriftlicher Vereinbarung möglich.

  4. Die Zahlung hat bargeldlos durch Überweisung auf das nachfolgende genannte Konto der ÖPNV Akademie GmbH zu erfolgen:


Bankverbindung: Sparkasse Nürnberg


IBAN: DE 39 7605 0101 0005 5733 40


BIC: SSKNDE77


  1. Für Mahnungen kann je nach Aufwand eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erhoben werden.

  2. Handelt es sich um eine Leistung, die umsatzsteuerbefreit ist, ist der Kunde separat darauf hinzuweisen.


§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung


  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung der ÖPNV Akademie GmbH nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, diese von der ÖPNV Akademie GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind.

  2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ebenfalls nur zulässig, sofern und soweit der Anspruch des Kunden gerichtlich festgestellt oder unstreitig ist.

  3. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten, Unterrichtsteile oder Veranstaltungen durch den Kunden aus Gründen, die von der ÖPNV Akademie GmbH nicht zu vertreten sind, ein Wechsel des/der Referenten bzw. Dozenten oder zulässige Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Kunden nicht zu einer Minderung der geschuldeten Teilnahmegebühr. Erstattungsanspruch bei Unzulänglichkeiten besteht nur dann, wenn diese bei der ÖPNV Akademie GmbH unmittelbar angezeigt wurden und eine Nachbesserung nicht erfolgt ist.


§ 6 Leistungen der ÖPNV Akademie GmbH


  1. Die Leistung der ÖPNV Akademie GmbH beinhaltet folgende Tätigkeiten:


  • Unterrichtung der in der Beschreibung der Veranstaltung angegebenen Inhalte durch qualifizierte Trainer, Dozenten bzw. Referenten,

  • Bereitstellung der notwendigen Hardware für Schulungen an den Standorten der ÖPNV Akademie GmbH bzw. soweit vertraglich gesondert vereinbart,

  • Bereitstellung der erforderlichen Software,

  • Gestellung von Unterlagen und sonstiger Lern- und Hilfsmittel, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung sowie einer etwaigen Abschlussprüfung erforderlich sind,

  • Ausstellung eines Zertifikates über einen Abschluss der Aus- bzw. Weiterbildung oder einer Teilnahmebescheinigung.


  1. Aus- und/oder Weiterbildungen, die geregelten Prüfungsordnungen von den jeweils zuständigen Institutionen folgen, richten sich nach den Vorgaben dieser Prüfungsordnung und sofern vorhanden, des Ausbildungsrahmenplans.


§ 7 Pflichten des Kunden


  1. Privatkunden sind verpflichtet,


  • die Regeln der ÖPNV Akademie GmbH für das Verhalten Online-Schulungen oder Veranstaltungen1 sowie die Nutzung von Unterlagen, Software, Internet, IT und Kommunikation zu beachten;

  • Dritten keinen Zugang zu diesen Online- oder Live-Schulungen/Veranstaltungen sowie den Standorten der ÖPNV Akademie GmbH zu ermöglichen (eine Vertretung des Teilnehmenden durch einen Dritten bzw. eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden auf einen Dritten ist unzulässig);

  • Ausbildungsnachweise sowie sonstige Dokumentationen, die von externen Stellen gefordert werden und Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Aus- und/oder Weiterbildung sind, sind ordnungsgemäß zu führen;

  • die gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, sofern die Teilnahme an einem Standort der ÖPNV Akademie GmbH oder dessen Partnern2 erfolgt.


  1. Firmenkunden sind dazu verpflichtet, der ÖPNV Akademie GmbH die Namen der von ihnen angemeldeten Teilnehmenden vor dem Beginn einer Veranstaltung in Textform mitzuteilen und diese zur Einhaltung der in Abs. 1 genannten Bestimmungen zu verpflichten.

  2. Erfolgt die Teilnahme am Wohnort eines Privatkunden bzw. in den Geschäftsräumen eines Firmenkunden oder an einem anderen Ort außerhalb der ÖPNV Akademie GmbH, so ist es Sache des Kunden, für die notwendige Hardware sowie einen jederzeit funktionstüchtigen Internetanschluss nach Vorgabe der bei Vertragsabschluss von der ÖPNV Akademie GmbH bekanntgegebenen Daten, Parameter und Bestimmungen zu sorgen.

  3. Freie Mitarbeiter sowie Kunden bzw. Teilnehmer sind verpflichtet, die aktuellen Geschäftsanweisungen der ÖPNV Akademie GmbH (insbesondere Hygieneschutzmaßnahmen usw.) – nach deren Bekanntgabe – zu beachten.


§ 8 Widerruf, Storno, Kündigung


  1. Stornierungen oder Umbuchungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind bis spätestens
    21 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei.

  2. Die ÖPNV Akademie GmbH kann bis kurz vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung von der Veranstaltung absehen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die von der ÖPNV Akademie GmbH nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann oder darf. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  3. Die ÖPNV Akademie GmbH kann von einem Vertrag über eine Dienstleistung bis spätestens fünfzehn Kalendertage vor dem vereinbarten Starttermin ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Danach ist ein Rücktritt bis zum vereinbarten Starttermin möglich, wenn die Schulung aus Gründen, die von der ÖPNV Akademie GmbH nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden kann. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  4. Die Vertragspartner haben zudem das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn die ÖPNV Akademie GmbH die Veranstaltung absagt oder verschiebt. Die Kündigung muss in dem Fall innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Mitteilung über die Terminverschiebung bzw. Terminabsage erfolgen. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners wegen der Verschiebung des Termins einer Weiterbildung ist ausgeschlossen.

  5. Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Kunden erfolgen.


§ 9 Zimmerreservierung bzw. Hotelbuchung


  1. Die ÖPNV Akademie GmbH reserviert ein Zimmerkontingent im jeweiligen Tagungshotel. Die Buchung und evtl. Stornierung des Hotelzimmers erfolgt durch den Kunden sowie auf Kosten und auf Risiko des Kunden.

  2. Die Kosten für die Übernachtung sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und muss vom Kunden vor der Abreise direkt mit dem Hotel abgerechnet bzw. bezahlt werden. Hierfür gelten die AGBs des jeweiligen Tagungshotels.


§ 10 Lizenz- und Urheberrechte


  1. Die von der ÖPNV Akademie GmbH gestellte Software3 darf weder kopiert, zu anderen als den vereinbarten Zwecken genutzt sowie Dritten zur Nutzung überlassen werden. Sofern die Software für die Durchführung einer vereinbarten Weiterbildung auf der Hardware des Kunden installiert oder gespeichert wird, wird der Kunde diese am Ende der Veranstaltung4 unverzüglich löschen.

  2. Unterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen während der Aus- oder Weiterbildung ohne Einwilligung der ÖPNV Akademie GmbH, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt, öffentlich wiedergegeben noch zu anderen – als den vereinbarten Aus- oder Weiterbildungszwecken – verwendet werden. Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Aus- oder Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Weiterbildung weiterhin zu beachten.


§ 11 Bildrechte


Während der Veranstaltung werden evtl. Fotos, Videos oder Bildschirm-Mitschnitte erstellt bzw. gemacht. Mit Ihrer Anmeldung erklären sie sich einverstanden, dass diese Fotos, Videos oder Mitschnitte für die Veröffentlichung z. B. Internet, auf Werbeflyer, bei Präsentationen/Info-Veranstaltungen von der ÖPNV Akademie GmbH verwendet oder veröffentlicht werden dürfen. Falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Fotos, auf denen Sie erkennbar sind, verwendet werden, sprechen Sie uns bitte an oder senden eine Mitteilung an die ÖPNV Akademie GmbH.


§ 11 Datenschutz


Unsere ausführlichen Informationen zum Datenschutz sowie zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter folgendem Link.


§ 12 Haftung


Die ÖPNV Akademie GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner/der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung der ÖPNV Akademie GmbH auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die Verletzung des Lebens der Gesundheit oder des Körpers haftet die ÖPNV Akademie GmbH unbeschränkt. Gleiches gilt für gesetzliche Gefährdungshaftungstatbestände wie das Produkthaftungsgesetz und das Haftpflichtgesetz


§ 13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand


  1. Für diese AGBs und alle Rechtsbeziehungen zwischen der ÖPNV Akademie GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

  2. Erfüllungsort ist der dem Kunden schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.

  3. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.


§ 14 Änderung der AGBs


Die ÖPNV Akademie GmbH kann diese AGBs ändern oder entsprechend anpassen. Änderungen werden dem Kunden, die bereits eine Teilnahmebestätigung erhalten haben, in Textform mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen per E-Mail in Textform mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Ankündigungsfrist schriftlich oder in Textform widerspricht.


§ 15 Schlichtungsverfahren


Die ÖPNV Akademie GmbH ist zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt nicht.


§ 16 Schlussbestimmungen


Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.





Zuletzt geändert: März 2021








Fußnoten


1 dazu zählen auch Live-Übertragungen von Vorträgen oder Unterrichten


2 z. B. Veranstaltungshotel


3 In der Regel das Lernnetz der ÖPNV Akademie GmbH


4 In der Regel Lehrgänge

 

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