BKrFQG-Weiterbildung : 5 Module für Bus & LKW

Wer gewerblich mit Bus oder LKW fährt, muss die gesetzliche Weiterbildung nach BKrFQG alle fünf Jahre nachweisen: 35 Stunden in 5 Modulen à 7 Stunden. Der Nachweis erfolgt über den FQN; die frühere „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein wurde 2021 abgelöst. Hier finden Sie Inhalte, Fristen, Anmeldung und Ihren lokalen Ansprechpartner für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG.

35 Stunden · 5 Module · je 7 Stunden

Preis: 99 € / Modul · 450 € im Paket

Nachweis: FQN (seit 2021)

Bei uns können Sie die Module ganz einfach als Inhouse-Schulung selbst planen – unser Referent kommt in Ihr Unternehmen und schult das Fahrpersonal direkt vor Ort. Einfach, unkompliziert, maximal flexibel und an Ihre Bedürfnisse angepasst.

Was die BKrFQG-Weiterbildung regelt

Die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG umfasst 35 Zeitstunden und ist alle fünf Jahre zu wiederholen. Sie kann als kompakter Wochenkurs oder in 5 Einheiten zu je mindestens 7 Stunden über das Jahr verteilt absolviert werden. Das erleichtert die Planung im Schichtbetrieb.

Option 1

Kompakter Wochenkurs

5 Tage am Stück · je 7 Stunden

Option 2

5 Einheiten über das Jahr

je mindestens 7 Stunden · schichtfreundlich planbar

Wiederholung: alle fünf Jahre (insgesamt 35 Zeitstunden).

Ihre Termine, Zeiten & Preise

  • Seminarzeiten: Jedes Modul wird individuell auf Ihre Wunschzeit abgestimmt (min. 7 Zeitstunden)
  • Preise: 99 € pro Modul · 450 € im Paket (steuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a UStG)
  • Ort: Ihre Seminarräume vor Ort
  • Anmeldung: bequem online über das Formular
  • Vorteil: Maximale Flexibilität bei der Planung – Sie bestimmen den Zeitpunkt.
Ihr Team der ÖPNV Akademie – Gruppenbild in Nürnberg
Ihr Team der ÖPNV Akademie

Inhalte der 5 BKrFQG-Weiterbildungs-Module für Bus & LKW

Unsere anerkannten Module decken die geforderten Kenntnisbereiche praxisnah ab – auf Wunsch mit klaren Schwerpunkten für LKW oder Bus.

LKW – Modulübersicht

  • ECO-Training
  • Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
  • Gesundheit
  • Markt und Image
  • Ladungssicherung

Bus – Modulübersicht

  • ECO-Training
  • Fahrgastsicherheit und Rechtsvorschriften
  • Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
  • Gesundheit
  • Markt und Image

Hinweis: Die genaue Bezeichnung je Termin kann leicht variieren. Inhaltlich werden die gesetzlich geforderten Kenntnisbereiche vollständig abgedeckt.

Fristen, Gleichlauf & Nachweise (FQN statt „95“)

Standard

35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre.

Erster Zyklus (Gleichlauf)

Kann mit dem Ablauf der Fahrerlaubnis gleichlaufen. Dadurch sind einmalig 3–7 Jahre möglich.

Nachweis

Seit über den FQN; ersetzt die frühere „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein.

Praxis-Tipp: BKrFQG-Weiterbildung rechtzeitig abschließen und die FQN-Verlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Prüfen Sie die regionalen Bearbeitungszeiten.

Für wen gilt die Weiterbildung für Berufskraftfahrer?

Sie ist Pflicht für Fahrer:innen der Klassen C/C1/CE sowie D/D1/DE, wenn die Fahrt gewerblich erfolgt.

Nicht erfasst sind rein private Fahrten ohne gewerblichen Zweck.

Die (beschleunigte) Grundqualifikation ist davon zu unterscheiden: Sie ist vor der ersten gewerblichen Tätigkeit erforderlich und prüfungsgebunden, die Weiterbildung hingegen nicht.

Schritt-für-Schritt: So melden Sie sich an

  1. Module oder 5-Tage-Kurs wählen. Wählen sie den Termin einfach im Formular!

  2. Daten eingeben & AGB bestätigen.

  3. Teilnahmebescheinigung erhalten. Diese dient als Grundlage zur FQN-Verlängerung bei Ihrer zuständigen Behörde.

Vergleich: Grundqualifikation vs. Weiterbildung

Thema Grundqualifikation (inkl. „beschleunigt“) Weiterbildung nach § 5 BKrFQG
Zweck Erste Befähigung für gewerbliche Fahrten Regelmäßige Auffrischung
Umfang Regelweg: IHK-Theorie+Praxis · Beschleunigt: 140 Std. + Prüfung 35 Std. als 5×7 Std. oder Wochenkurs
Prüfung Ja, durch die IHK Nein, Teilnahmebescheinigung
Nachweis Prüfungsbescheinigung → FQN Teilnahmebescheinigung → FQN
Turnus Einmalig vor Ersteinsatz Alle 5 Jahre (1. Zyklus 3–7 Jahre möglich)
Rechtsgrundlage BKrFQG/BKrFQV, IHK-Prüfung § 5 BKrFQG / BKrFQV
Claudia Wattenbach – Ansprechpartnerin der ÖPNV Akademie
Ihre Ansprechpartnerin: Claudia Wattenbach

Kontakt & Beratung

Für Fragen zur Ausbildung und zur Weiterbildung steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.

Infos kompakt: Flyer zur Weiterbildung (PDF)

Alle Inhalte, Fristen und Anmeldung übersichtlich im PDF-Flyer.

Flyer ansehen (PDF)

Interessiert an einer Schulung zu den Modulen gem. BKrFQG?

Dann fragen Sie jetzt Ihre individuelle Inhouse-Schulung an!

FAQs zur Weiterbildung zum Berufskraftfahrer

In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Antworten zur BKrFQG-Weiterbildung in Nürnberg.

Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie uns gerne unter 0911 / 209 892 an oder schreiben Sie an kontakt@oepnv-akademie.de. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Wie oft ist die BKrFQG-Weiterbildung fällig?
Alle 5 Jahre, insgesamt 35 Stunden (5×7 Std.).
Wie wird die Qualifikation nachgewiesen?
Über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Seit 23.05.2021 statt „95“ im Führerschein.
Gibt es eine Prüfung?
Nein. Die Teilnahmebescheinigung genügt zur FQN-Verlängerung. Prüfungen betreffen die (beschleunigte) Grundqualifikation.
Kann ich die Module über mehrere Jahre verteilen?
Ja, die 35 Stunden lassen sich in 5 Einheiten (je ≥7 Std.) aufteilen.
Was kostet die Berufskraftfahrer Weiterbildung in Nürnberg?
99 € pro Modul oder 450 € als 5-Tage-Kurs (steuerfrei).
Wo finden die Schulungen statt?
In der VAG Omnibus Fahrschule (Nürnberg), organisiert von der ÖPNV Akademie.
Was bringt mir der „Gleichlauf“?
Sie legen den ersten Abschluss so, dass er mit dem Ablauf Ihrer Fahrerlaubnis zusammenfällt (3–7 Jahre möglich). Danach gilt wieder das 5-Jahres-Intervall.

Rechtliche Hintergründe

Die Richtlinie 2003/59/EG zur „Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer von bestimmten Kraftfahrzeugen im Güter- und Personenverkehr“ wurde am im Amtsblatt der EU (L 226/4) veröffentlicht und trat an diesem Tag in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualifikation von Berufskraftfahrern zu sichern.

Die Bundesregierung hat die Vorgaben der EU-Richtlinie durch das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) sowie die dazugehörige Rechtsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Dies wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil 1 Nr. 39, S. 1958 ff. (vom ) veröffentlicht.