Weiterbildung nach BKrFQG

Berufskraftfahrer:innen LKW/Bus

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

VAG Omnibus Fahrschule

Seminarzeiten:

Jedes Modul von 07:00 - 14:30 Uhr

Zweck der Weiterbildung

Die Weiterbildung dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der Grundqualifikation erworben wurden. Sie ist gesetzlich in § 5 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) geregelt.

Rechtliche Hintergründe

Die Richtlinie 2003/59/EG zur „Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer von bestimmten Kraftfahrzeugen im Güter- und Personenverkehr“ wurde am 10. September 2003 im Amtsblatt der EU (L 226/4) veröffentlicht und trat an diesem Tag in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualifikation von Berufskraftfahrern zu sichern. Die Bundesregierung hat die Vorgaben der EURichtlinie durch das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) sowie die dazugehörige Rechtsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Dies wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil 1 Nr. 39, S. 1958 ff. (vom 17. August 2006) veröffentlicht.

Umfang und Inhalte der Weiterbildung:

35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang

  • Geschlossener Lehrgang: 5 Tage à 7 Stunden

  • Einzelmodule: 1 Tag, min. 7 Stunden

Jedes Modul ist in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen.

Folgende Themenbereiche werden abgedeckt:

Diese Weiterbildung stellt sicher, dass Berufskraftfahrer stets auf dem neuesten Stand der Technik und Gesetzgebung bleiben, um ihre Aufgaben sicher und effizient zu erfüllen.

Teilnahmegebühren

  • Geschlossener Lehrgang: EUR 450,-

  • Einzelmodule: EUR 99,- pro Modul

Steuerfreie Leistung gem. § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG

Programm als PDF-Datei

Anmeldung zu den Modulen gem. BKrFQG

Ich melde mich für die nachfolgenden Module zu den ausgewählten Terminen verbindlich an.

Anmelde-Daten

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