Vom 26. bis 28. Mai 2025
Tag 1 und 3: Historisches Straßenbahndepot
Tag 2: VAG Fahrschule
Die Weiterbildung soll die Ausbildenden befähigen, den Unterricht nach Anlage 1 der BKrFQV durchführen zu können. Dabei soll die Weiterbildung auch dazu dienen, der Weiterentwicklung von Regelungen sowie des technischen Fortschritts Rechnung zu tragen. Um dies sicher zu stellen, richten sich die Inhalte der Weiterbildungen an den Kenntnisbereichen der Anlage 1 aus.
Ausbildende, die Unterricht im Sinne des § Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 durchführen.
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