Das Thema „Einsatz privater Subunternehmen – worauf muss der Auftraggeber achten“ steht bei diesem Workshop im Mittelpunkt. In einer angenehmen Arbeitsatmosphäre bieten wir Ihnen einen Rahmen zum Knüpfen hilfreicher Netzwerke sowie die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen, Praxisbeispiele kennenzulernen und Umsetzungstipps zu erhalten.
Uwe-Karsten Staeck gibt zunächst einen Überblick über die allgemeinen und speziellen Rechtsgrundlagen, die bei der Beauftragung von Subunternehmern von Bedeutung sind. Im Besonderen geht er auf die erweiterte Haftung des Betriebsleiters ein. Anschließend stellt er die Grundlagen und Grundsätze des Vergaberechts vor.
Wolfram Warzlberger, VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg, stellt die „Standards zur Überwachung von Subunternehmen im Omnibusverkehr“ vor, die in der neuen VDV-Schrift 737 empfohlen werden.
Dirk Volkert, DB Regio Bus, berichtet über die konkrete Gestaltung des Ausschreibungsprozesses zur Umsetzung betrieblicher Anforderungen bei der Vergabe von Subunternehmerleistungen.
Helmut Ritter, VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg, berichtet mit seinem Praxisbericht wie die konkrete Überwachung der eingesetzten Subunternehmen erfolgt.
Michael Strotmann berichtet zu Beginn des zweiten Tages über die Verfahren bei der Rheinbahn AG.
Dr. Christian Jung, Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held, Berlin setzt weitere rechtliche Schwerpunkte mit der Ableitung der Überwachungspflichten des Auftraggebers (u.a. im Hinblick auf die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten) und Haftungsfragen, die sich aus den unterschiedlichen Vertragskonstellationen ergeben.
Nils Himmelmann, Stuttgarter Straßenbahnen AG, stellt abschließend in einem Praxisbericht die Beauftragung und Durchführung der Überwachung von Subunternehmern in Stuttgart vor.
Geschäftsführer, Betriebsleiter, Qualitätsbeauftragte, Einkaufsleiter, Vertragsverantwortliche, Behördenvertreter und beauftragte Verkehrsunternehmen
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