Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Die Richtlinie 2003/59/EG zur "Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer von bestimmten Kraftfahrzeugen im Güter- und Personenverkehr" (veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 226/4 vom 10.09.2003) ist am 10.09.2003 in Kraft getreten. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Rechtsverordnung hat die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 39 S. 1958 ff., vom 17. August 2006).
Die Weiterbildung konkret dient der Auffrischung der in der Grundausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und ist in § 5 (BKrFQG) geregelt.
Eine Weiterbildung dauert mindestens 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren und wird in folgenden Themenblöcken vermittelt.

Weiterbildung Bus Weiterbildung LKW

  • Eco-Training*

  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

  • Markt und Image

  • Fahrgastsicherheit und Gesundheit


  • Eco-Training*

  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Sozialvorschriften für den Güterverkehr

  • Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

  • Ladungssicherung

*Findet in Theorie statt!

Seit Mitte 2008 ist die ÖPNV Akademie GmbH zugelassene Ausbildungsstätte durch die Regierung Mittelfranken. Wir bieten Ihnen nun in Zusammenarbeit mit der VAG Fahrschule alle erforderlichen Module auf hohem Qualitätsniveau und zu einem fairen Preis an. Gerne können Sie mit uns Kontakt hierzu aufnehmen.

Teilnahmegebühr

99,00 EUR pro Modul
Steuerfreie Leistung gem. § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG

 

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