Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ÖPNV Akademie GmbH

Der leichteren Lesbarkeit halber wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf geschlechtsspezifische Unterscheidungen verzichtet. Wenn von Dozenten, Referenten oder Mitarbeitern etc. die Rede ist, sind Frauen, Männer und Diverse gleichermaßen gemeint.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für analoge und digitale Bildungsleistungen. Unter Bildungsleistungen fallen folgende Dienstleistungen des Veranstalters: Berufliche Fort- und Weiterbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Lehrgänge, Inhouse-Schulungen, Lern-Webinare, Tagungen, Kongresse, Konferenzen, Seminare, Workshops, Online-Seminare und Informations-Webinare. Die Bildungsleistungen werden von der ÖPNV Akademie GmbH – nachfolgend Veranstalter genannt – erbracht.

  2. Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.

  3. Vertragspartner sind Unternehmen, die Bildungsleistungen im Sinne des Abs.1, ggf. auch Bildungsleistungen für ihre Mitarbeiter als Teilnehmende buchen, und natürliche Personen, die für sich (und ausnahmsweise auch für Dritte) als Teilnehmende eine Buchung beim Veranstalter vornehmen.

  4. Für geförderte Maßnahmen gelten besondere Bestimmungen, die in der Regel von diesen AGBs abweichen und sich evtl. nach den Vorschriften des jeweiligen Sozialgesetzbuches richten.

§ 2 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss schriftlich oder online über die Website erfolgen und bestätigt werden. Sie wird erst mit der wirksamen Bestätigung durch die ÖPNV Akademie GmbH verbindlich. Nach Eingang Ihrer Buchung erhält der Kunde von der ÖPNV Akademie GmbH eine Buchungsbestätigung

  2. Die in auf der Website gelisteten Teilnahmegebühren zzgl. gesetzl. MwSt. sind für die gebuchte Bildungsleistung maßgeblich.

  3. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Kann die Anmeldung für die gewünschte Bildungsleistung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert der Veranstalter den Interessenten über die Absage und die Möglichkeit der Aufnahme auf eine Warteliste.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen für die Bildungsleistung bei beruflichen Fort- und Weiterbildungen

  1. Die Bildungsleistungen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die Zugangsvoraussetzungen und/oder über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsleistung gefordert werden. Für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Interessent bzw. Vertragspartner verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.

  2. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Vertragspartner die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Der Vertragspartner ist auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Teilnahmegebühren verpflichtet, es sei denn, der Veranstalter hat eine fehlende Zulassungsvoraussetzung grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erkannt.

  3. Bei beruflichen Fortbildungen mit IHK-Abschluss liegt die Prüfung der Berechtigung und Zulassung zur Abschlussprüfung ausschließlich bei der zuständigen Kammer.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. In der Rechnung sind alle Leistungen wie im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschrieben eingeschlossen.

  2. Die Rechnungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

  3. Andere Zahlungsbedingungen (z. B. Ratenzahlungen) sind nur mit individueller Absprache des Veranstalters möglich. Diese Absprache ist schriftlich festzuhalten.

  4. Die Zahlung hat bargeldlos durch Überweisung auf das nachfolgende genannte Konto der ÖPNV Akademie GmbH zu erfolgen. Bankverbindung: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE 39 7605 0101 0005 5733 40, BIC: SSKNDE77

  5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an die ÖPNV Akademie GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Die in Rechnungstellung von Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und behält der Veranstalter sich vor.

  6. Handelt es sich um eine Leistung, die umsatzsteuerbefreit ist, weist der Veranstalter seine Kunde separat darauf hin.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Minderung

  1. Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von dem Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  2. Beanstandungen der Rechnungen des Veranstalters sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung per E-Mail an den Veranstalter geltend zu machen.

  3. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten, Unterrichtsteile oder Veranstaltungen durch den Kunden aus Gründen, die von der ÖPNV Akademie GmbH nicht zu vertreten sind, ein Wechsel des/der Referenten bzw. Dozenten oder zulässige Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Kunden nicht zu einer Minderung der geschuldeten Teilnahmegebühr. Erstattungsanspruch bei Unzulänglichkeiten besteht nur dann, wenn diese bei der ÖPNV Akademie GmbH unmittelbar angezeigt wurden und eine Nachbesserung nicht erfolgt ist.

§ 6 Leistungsumfang/Nutzungsbeschränkungen/Änderungsbefugnis des Veranstalters

  1. Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen. Der Vertragspartner erhält Zugang zu den Unterlagen per E-Mail oder über die Log-in Funktion auf der Website des Veranstalters.

  2. Der Einsatz von Subunternehmern, Dozierenden und Referierenden durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Vertragspartners.

  3. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Dozierenden und Referierenden und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

  4. Aussagen und Erläuterungen zu der Bildungsleistung in Werbematerialien, sowie auf der Website des Veranstalters und auf Flyern verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit der Dienstleistung des Veranstalters und nicht als Garantie.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, Anweisungen der Dozierenden und Referierenden sowie der Beauftragten der Veranstalter und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.

  2. Alle Kunden sind verpflichtet: 1 Dritten keinen Zugang zu diesen Online- oder Live-Schulungen/Veranstaltungen sowie den Standorten der ÖPNV Akademie GmbH zu ermöglichen (eine Vertretung des Teilnehmenden durch einen Dritten bzw. eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden auf einen Dritten ist unzulässig); 2 Ausbildungsnachweise sowie sonstige Dokumentationen, die von externen Stellen gefordert werden und Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Aus- und/oder Weiterbildung sind, sind ordnungsgemäß zu führen; 3 Firmenkunden sind dazu verpflichtet, dem Veranstalter die Namen der von ihnen angemeldeten Teilnehmenden vor dem Beginn einer Veranstaltung in Textform mitzuteilen und diese zur Einhaltung der in Abs. 2 genannten Bestimmungen zu verpflichten.

  3. Im Falle von Inhouse-Schulungen gewährleistet der Vertragspartner, dass alle erforderlichen, vertraglich geregelten Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig für den Veranstalter erbracht werden. Der Vertragspartner stellt für die Durchführung von Inhouse-Schulungen adäquate Schulungsräume sowie entsprechende Ausstattung zur Verfügung. Der Vertragspartner trägt jeglichen Mehraufwand, der durch verspätete oder lückenhafte Angaben oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkungshandlungen entsteht, insbesondere zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten der Dozierenden.

§ 8 Widerruf, Storno, Kündigung

  1. Die Stornierung eines Vertrages durch den Kunden ist schriftlich möglich. Sie sind bis spätestens 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei. Danach ist die volle Teilnehmergebühr zu begleichen.

  2. Bei der Verhinderung der Teilnahme ist es jederzeit möglich, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

  3. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aufgrund zu geringer Nachfrage bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin abzusagen oder ggf. zu verschieben. Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund der Erkrankung von Dozierenden und Referierenden sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen oder ggf. zu verschieben. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  4. Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Durchführung der gesamten Bildungsleistung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Durchführung einer Bildungsleistung ist nicht möglich.

  5. Den Vertragsparteien verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, soweit ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu erfolgen.

  6. Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsleistung durch den Vertragspartner, Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.

  7. Im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Pandemie, Tod, unabwendbare Ereignisse einschließlich gesetzgeberischer oder durch ermächtigte Behörden verordneter Einschränkung von Präsenzveranstaltungen) sowie beim Ausfall eines Referierenden und Dozierenden aufgrund von Krankheit ist der Veranstalter berechtigt, eine Bildungsleistung, die ursprünglich in Präsenz erbracht werden sollte, in eine Online-Bildungsdienstleistung umzuwandeln. Diese gilt, soweit der Vertragspartner nicht das Gegenteil nachweist, als gleichwertige Leistung und berechtigt bei Kündigung/Stornierung durch den Teilnehmenden bzw. den Vertragspartner nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr, soweit sich nicht schon aus § 9 Abs.3 etwas anderes ergibt.

§ 9 Zimmerreservierung bzw. Hotelbuchung

  1. Der Kunde ist für die Zimmerreservierung bzw. Hotelbuchung selbst verantwortlich. Sofern vom Veranstalter ein Zimmerkontingent reserviert wird, wird der Kunde darüber informiert. Eine nötige Stornierung des Hotelzimmers erfolgt durch den Kunden sowie auf Kosten und auf Risiko des Kunden.

  2. Die Kosten für die Übernachtung sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und muss vom Kunden vor der Abreise direkt mit dem Hotel abgerechnet bzw. bezahlt werden. Hierfür gelten die AGB des jeweiligen Tagungshotels.

§ 10 Lizenz- und Urheberrechte

  1. Die vom Veranstalter gestellte Software darf weder kopiert, zu anderen als den vereinbarten Zwecken genutzt sowie Dritten zur Nutzung überlassen werden. Sofern die Software für die Durchführung einer vereinbarten Weiterbildung auf der Hardware des Kunden installiert oder gespeichert wird, wird der Kunde diese am Ende der Veranstaltung unverzüglich löschen.

  2. Unterlagen und Lernmittel sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Einwilligung weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt, öffentlich wiedergegeben noch zu anderen – als den vereinbarten Aus- oder Weiterbildungszwecken – verwendet werden. Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Aus- oder Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Weiterbildung weiterhin zu beachten.

§ 11 Bildrechte

Während der Veranstaltung werden evtl. Fotos, Videos oder Bildschirm-Mitschnitte erstellt bzw. gemacht. Mit Ihrer Anmeldung erklären sie sich einverstanden, dass diese Fotos, Videos oder Mitschnitte für die Veröffentlichung z. B. Internet, auf Werbeflyer, bei Präsentationen/Info-Veranstaltungen von der ÖPNV Akademie GmbH verwendet oder veröffentlicht werden dürfen. Falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Fotos, auf denen Sie erkennbar sind, verwendet werden, sprechen Sie uns bitte an oder senden eine Mitteilung an die ÖPNV Akademie GmbH.

§ 12 Datenschutz

Unsere ausführlichen Informationen zum Datenschutz sowie zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter folgendem Link:

§ 13 Haftungsbeschränkung

  1. Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.

  2. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für Ansprüche, für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

  3. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Absatz 2 genannten Fälle gegeben ist.

  4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. § 15 Ratenzahlung Für Bildungsleistungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.

§ 14 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für diese AGBs und alle Rechtsbeziehungen zwischen der ÖPNV Akademie GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

  2. Erfüllungsort ist der dem Kunden schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.

  3. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.

§ 15 Schlichtungsverfahren

Die ÖPNV Akademie GmbH ist zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt nicht.

§ 16 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

Zuletzt geändert: Januar 2025