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Geprüfter Verkehrsfachwirt, Geprüfte Verkehrsfachwirtin Personenverkehr Schwerpunkt: ÖPNV
Der Lehrgang ist besonders geeignet für Mitarbeiter, die sich ein systematisiertes Wissen über Verkehr und speziell über ÖPNV aneignen wollen. Teilnehmen können Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der Verkehrswirtschaft, insbesondere Verkehrsmeister, Mitarbeiter in der Betriebsdurchführung, Gruppen- und Teamleiter, Kaufleute, Techniker.
Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen (350 Stunden)
- Betriebswirtschaftliche Steuerung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Personalwirtschaft
- Recht und Haftung
- Verkehrswirtschaft in der Volkswirtschaft
- Strukturen und Leistungserstellung der
- Verkehrsunternehmen/Logistik
- Außenwirtschaft
- Verkehrsdienstleistungen
- Führung, Kommunikation und Kooperation
- Führung, Kommunikation und Kooperation
- Reisevertrags- und Tarifrecht sowie Preisgestaltung im Personenverkehr
- Verträge und Versicherungen im Personenverkehr/Logistik
- Märkte und Konzeptionierung von Produkten für Dienstleistungsunternehmen im Personenverkehr/Logistik
- Leistungserstellung, Auftragsabwicklung und Logistik im Personenverkehr
- Anwendung und Einsatz der Marketingsinstrumente im Personenverkehr/Logistik
- Sicherheits-/Qualitäts- und Umweltmanagement im Personenverkehr/Logistik
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
- die Vorlage von Zeugnissen oder anderen Urkunden, daß Kenntnisse und Erfahrungen erworben wurden, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen oder
- in erfolgreicher Abschluß als Speditions- und Reiseverkehrskaufmann oder als Kaufmann für Verkehrsservice, Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr oder in einem anderen kaufmännischen Ausbildungsberuf der Verkehrswirtschaft sowie eine zwölfmonatige Berufspraxis oder
- ein erfolgreicher Abschluß in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach 2 Jahre Berufspraxis.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt werden. Tätigkeiten während der Dauer des Lehrgangs werden entsprechend angerechnet.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet ausschließlich die IHK.
Alle mit (*) markierten Felder müssen ausgefüllt werden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier einsehen.
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